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Firmengründung
Artikelnummer: | 001 |
Preis: | No price is quoted. Please contact the seller for quotes. |
Kategorie: | Juristische und soziale Leistungen |
Beschreibung
In Thailand sind drei Arten von Geschäftsorganisationen geläufig
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Company Limited):
Anmeldung eines Firmennamens
Gesellschaftsvertrag
Drei Anteilseigner
Minimumeinlage von 1 Million Baht
Erfassung zur Steuer
Die gewöhnliche Teilhaberschaft (ordinary partnership):
Mindestens zwei Personen haften unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten der Teilhaberschaft
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich
Die begrenzt haftende Teilhaberschaft (limited partnership):
Ähnlich der gewöhnlichen Teilhaberschaft, allerdings ist die Haftung beschränkt
Die Anmeldung obligatorisch.
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